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BVerwG, 01.12.1980 - 4 B 144.80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung eines Flächennutzungsplans durch den Bau eines Pferdestalles
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.1980 - 11 A 2592/78
- BVerwG, 01.12.1980 - 4 B 144.80
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75
Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit
Auszug aus BVerwG, 01.12.1980 - 4 B 144.80
Der Kläger macht geltend, daß das Berufungsgericht im Zusammenhang mit der Heranziehung des Flächennutzungsplans von dem Urteil des beschließenden Senats vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 39.75 - BVerwGE 54, 5 abgewichen sei und dies zudem klärungsbedürftige Fragen aufwerfe. - BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73
Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich
Auszug aus BVerwG, 01.12.1980 - 4 B 144.80
Der beschließende Senat hat mehrfach - beide Gesichtspunkte zusammenfassend - ausgesprochen, daß "der Außenbereich mit seiner naturgegebenen Bodennutzung ... vor dem Eindringen wesensfremder Nutzung[en] bewahrt bleiben" müsse (vgl. etwa Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 117 S. 1 [8]). - BVerwG, 29.04.1968 - IV B 77.67
Zulässigkeit eines Bienenhauses im Außenbereich
Auszug aus BVerwG, 01.12.1980 - 4 B 144.80
Insoweit meint sie, dem Berufungsgericht eine Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1968 - BVerwG IV B 77.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 66 vorhalten zu können.
- OVG Niedersachsen, 03.05.1995 - 3 L 1428/91
Außenbereich; Biotop; Grünland; Teil; Genehmigung; Naturschutz
Der Schutz der natürlichen Eigenart der Landschaft bedeutet insbesondere im Zusammenhang des § 35 BauGB , daß der Außenbereich mit seiner für die Landschaft charakteristischen Nutzungsweise (BVerwG, Beschl. v. 21.11.1967 - BVerwG IV C 79.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 59), mit seiner naturgegebenen Bodennutzung (BVerwGE 48, 119, 115 [BVerwG 04.04.1975 - IV C 1/73] ; Beschl. v. 1.12.1980 - BVerwG 4 B 144.80 - Buchholz aaO Nr. 174) grundsätzlich von einer wesensfremden Nutzung bewahrt bleiben soll (…BVerwGE 48 aaO;… Beschl. v. 25.2. 1976 - BVerwG IV B 24.76 - Buchholz aaO Nr. 125). - BVerwG, 11.02.1987 - 4 B 29.87
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beeinträchtigung der …
Aus diesem Vorbringen läßt sich jedoch die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht herleiten, weil es auf die vom Kläger als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage in dem von ihm erstrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich ankäme: Nach feststehender Rechtsprechung des Senats kann die natürliche Eigenart der Landschaft schon deshalb beeinträchtigt sein, weil das Vorhaben - wie hier vom Berufungsgericht festgestellt - an der vorgesehenen Stelle die naturgegebene Bodennutzung des Außenbereichs beeinträchtigen würde (vgl. z.B. Beschluß vom 1. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 144.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 174). - BVerwG, 04.02.1987 - 4 B 11.87
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beeinträchtigung der …
Aus diesem Vorbringen läßt sich jedoch die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht herleiten, weil es auf die vom Kläger als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage in dem von ihm erstrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich ankäme: Nach feststehender Rechtsprechung des Senats, kann die natürliche Eigenart der Landschaft schon deshalb beeinträchtigt sein, weil das Vorhaben - wie hier vom Berufungsgericht festgestellt - an der vorgesehenen Stelle die naturgegebene Bodennutzung des Außenbereichs beeinträchtigen würde (vgl. z.B. Beschluß vom 1. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 144.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 174).